Hygienekontrolleur/innen übernehmen spezielle Kontroll- und Beratungsaufgaben in der Gesundheitsfachverwaltung. Dazu gehören im Bereich der Gesundheitshygiene die Überwachung angeordneter Maßnahmen zur Seuchenverhütung und -bekämpfung, Hygienekontrollen in Krankenhäusern und die Aufklärung der Bevölkerung in Fragen der Seuchenhygiene.
In der Umwelthygiene überwachen Hygienekontrolleur/innen vor allem die hygienischen Verhältnisse von Wasserversorgungs-, Klär- und Abfallentsorgungsanlagen. Ferner ermitteln sie bei Verstößen gegen angeordnete Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Umweltbelastungen wie Lärm, Luft- und Wasserverschmutzungen oder Strahlen. Dabei beraten sie die örtlichen zuständigen Organe zum Beispiel in Fragen der Luft-, Boden-, Wasser- und Abwasserhygiene.
In der Verkehrshygiene wirken sie bei der Überwachung der hygienischen Verhältnisse von Häfen, Flughäfen und Bahnhöfen mit. - Ermittlungen im Rahmen der allgemeinen Ortshygiene durchführen Hygienische Verhältnisse bei Abwasser-, Reinigungs- und Kläranlagen überwachen
- Hygienische Verhältnisse bei zentralen Trinkwasser- und Eigenwasser-Versorgungsanlagen sowie in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen und in Schutzgebieten von Wasserwerken überwachen
- Bauleitpläne und genehmigungspflichtige Maßnahmen in Wasserschutzgebieten für die gutachtliche Stellungnahme der unteren Gesundheitsbehörde/des Gesundheitsamtes vorbereitend beurteilen
- Hygienische Verhältnisse und Durchführung angeordneter Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Wohnheimen, Massenunterkünften, Beherbungsbetrieben, Einrichtungen des Justizvollzuges
- Einrichtungen des Erholungswesens wie Campingplätzen, Vergnügungsplätzen, Zeltlagern
- Einrichtungen des Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens wie Leichenhallen und Krematorien
- Einrichtungen des Sportwesens überwachen
- Beseitigung fester Abfallstoffe überwachen
- Hygiene von oberirdischen Gewässern, die zu Badezwecken genutzt werden, und Einrichtungen des öffentlichen Badewesens einschließlich medizinischer Bäder und Saunen überwachen
- Bei der Überwachung des Inverkehrbringens von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheken und von Gefahrstoffen mitwirken
- Bei Stellungnahmen zu genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immssionsschutzgesetz zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes mitwirken
- Durchführung angeordneter Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und -schädigungen durch Geräusche (Lärm), Erschütterungen, Licht, Luft- und Wasserverschmutzungen, Bodenbelastungen, Strahlen, Chemikalien und andere Stoffe überwachen
- Durchführung angeordneter Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie hygienische Verhältnisse und Durchführung angeordneter Maßnahmen in Krankenhäusern überwachen
- Bei vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes, Zivilschutzes und Rettungswesens mitwirken Bei der Überwachung der Hygiene in Häfen, Flughäfen und Bahnhöfen mitwirken
- Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen dokumentieren sowie bei epidemiologischen Erhebungen und Auswertungen mitwirken
- Bevölkerung in Fragen der Seuchenhygiene und der Umweltmedizin beraten und aufklären
- Örtlich zuständige Organe in hygienischen Fragen beraten, zum Beispiel für die Luft-, Boden-, Wasser- und Abwasserhygiene.
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